OEH Klagenfurt

Goodies für ÖH Tätigkeit

Verlängerung von Bezug von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe.

Mit deiner Tätigkeit bei der ÖH kannst du den Bezug der Familienbeihilfe oder den Bezug von Studienbeihilfe verlängern. Das Formular SB9 findest du auf der Homepage der Stipendienstelle. Du brauchst dazu volle Semester, in denen du die Tätigkeit ausgeübt hast.

Anrechnung von Freien Wahlfächern

Du kannst deine ÖH Tätigkeit auch als Freie Wahlfächer anrechnen lassen. Das Formular dazu findest du auf der Homepage der Bundesvertretung, im ÖH Sekretariat oder ServiceCenter.

Refundierung von Studiengebühren

Alle Studierende, die irgendwann eine offizielle Tätigkeit bei der ÖH ausgeübt haben, können um Refundierung von Studiengebühren ansuchen (Antrag im Sekretariat erhältlich).

Der Antrag muss für das Wintersemester zwischen 15.02. und 15.03. sowie für das Sommersemester zwischen 15.09. und 15.10. bei der ÖH abgegeben werden und kann höchstens 4x zu max. 100 % eingereicht werden. Zum Nachweis von ÖH Tätigkeit ist das Formular der Stipendienstelle „Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreter*in im Sinne des Hochschülerschaftsgesetzes“ zu verwenden (SB_9 der Stipendienstelle).

Wer eine von der Wahlkommission der AAU bestätigte Tätigkeit ausgeübt hat (z.B. Studienvertretung oder Mandatar*in der UV) muss zur Antragstellung einen Auszug aus der Rechtsdatenbank mitschicken. Dieser ist bei der Rechtsabteilung (A_Recht@aau.at) per Mail anzufordern.

Falls ihr eure ÖH-Zeiten nicht genau wisst, kein Problem wir haben von allen Referent*innen und Sachbearbeiter*innen die Zeiten gespeichert. Wir können uns per Mail oder telefonisch absprechen.

Refundiert werden kann der Betrag abzüglich ÖH-Beitrag (363,36) und ihr dürft den Studienbeitrag nicht auf andere Weise bereits rückerstattet bekommen haben.

Die vollständig ausgefüllten Anträge inkl. SB_9 sind per Mail an oeh.sekretariat@aau.at oder oeh.entsendungen@aau.at zu übermitteln oder können im ServiceCenter oder Sekretariat der ÖH abgegeben werden.

Achtung: Jeder Antragsteller bekommt per Mail eine Bestätigung über die Vollständigkeit der Dokumente und die Höhe der möglichen Refundierung. Nur dann ist der Antrag auch wirklich erfasst und wird zur Prüfung an die AAU weitergeleitet.

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