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Wahlergebnisse: ÖH Wahl 2021
Hochschulvertretung (HV)
Detaillierte Ergebnisse: https://wahlergebnisse2021.oeh.ac.at/#uni21
und hier unter: Beurkundung HV (Anlage 11) 6_2021
Ergebnisse – Studienvetretungswahlen : STV_Ergebnisse
ÖH Bundesvertretung
Detaillierte Ergebnisse: https://wahlergebnisse2021.oeh.ac.at/#uni0
und hier unter: Verlautbarung Wahlergebnis der Wahlkommission bei der Bundesvertretung
WAS? WIE? WANN? WO?
Die ÖH ist Deine gesetzliche Interessensvertretung! Alle zwei Jahre hast Du die Möglichkeit auf drei Ebenen, Studienvertretung- Hochschulvertretung- Bundesvertretung, jene Personen und Gruppen zu wählen, die Dich gegenüber den Professorinnen und Professoren, der Universitätsleitung/Verwaltung und der Politik vertreten.
Zur Wahl berechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, die für das aktuelle Semester, bis zum 8. April den ÖH- und gegebenenfalls Studienbeitrag eingezahlt haben.
Bei der Wahl zur Studienvertretung handelt es sich um eine Personenwahl. Dabei werden im Gegensatz zur Listenwahl Personen direkt gewählt, abhängig von der Anzahl der Studierenden in der jeweiligen Studienrichtung. Die Wahlen zur Hochschulvertretung und jene zur Bundesvertretung sind hingegen Listenwahlen. Es wird also eine bestimmte Gruppe von Personen mit einer bestimmten Reihenfolge gewählt, wobei diese Reihenfolge vorgibt, wie viele Mandate die einzelnen Fraktionen erhalten.
Entweder Du wählst an den Wahltagen direkt im Wahllokal an der Alpen Adria Universität, nimmst am Wahlgeschehen teil oder Du wählst mittels Wahlkarte (Briefwahl). In diesem Fall können nur die Ebenen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretung gewählt werden. Achtung: Wahlkarten können ab 7 Wochen vor dem zweiten Wahltag (ab 09.04) bis 1 Woche (20. Mai) vor dem ersten Wahltag beantragt werden und müssen am 28.Mai bis spätestens 18 Uhr bei der Wahlkommission einlangen.
Du kannst natürlich an allen inskribierten Hochschulen die Hochschulvertretung wählen und natürlich auch die Studienvertretungen der jeweils von Dir inskribierten Studien. Bitte beachte aber, dass die Bundesvertretung in jedem Fall nur einmal gewählt werden kann.
Die Wahlen für alle drei Vertretungsebenen (Bundesvertretung, Hochschulvertretung und Studienvertretung) finden am 18., 19. und am 20. Mai 2021 statt. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten des Wahllokales findest Du auf der Homepage oder Facebook- Seite der ÖH Klagenfurt.
An der Universität Klagenfurt/ Celovec wird sich das Wahllokal an allen drei Wahltagen im Omansaal (Z.1.29), gleich nach dem Portier beim Haupteingang rechts, befinden. Nähere Informationen zu den einzelne Vertretungseben entnimmst Du bitte den folgenden Seiten!
Verlautbarung der Wahlvorschläge und der Mandatszahlen für die Universitätsvertretung, und der Kandidaturen für die Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (gemäß § 32 Abs. 3 HSWO 2014).
Die Bundesvertretung ist jener im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) verankerte Teil der Österreichischen Hochschülerinnen und Hochschülerschaft, der auf nationaler Ebene agiert. Die Bundesvertretung vertritt die Anliegen von etwa 380.000 Studierenden gegenüber der Universitätenkonferenz, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und vor allem gegenüber den Ministerien.
Die Bundesvertretung besteht aus 55 Mandatarinnen und Mandataren, die von den verschiedenen per Listenwahlrecht wählbaren Fraktionen je nach Stimmenanteil entsandt werden. Sie stellt quasi das Studierenden Parlament dar. Diese Fraktionen stellen sich der Österreich weiten Wahl, deshalb ist der Stimmzettel für die Bundesvertretung in ganz Österreich gleich. Die Bundesvertretung ist eines der beiden Gremien, welches per Briefwahl wählbar ist. Natürlich kann die Bundesvertretung nur einmal gewählt werden, unabhängig davon, an wie vielen Hochschulen man möglicherweise inskribiert ist. Der Sitz der ÖH-Bundesvertretung ist in der Taubstummengasse in Wien. Ihre Aufgabe ist die Mitgestaltung der Hochschulpolitik auf Bundesebene, also die Interessen der Studierenden nach außen, gegenüber den Medien, der Politik, usw. zu vertreten. Dabei geht es um Themen wie beispielsweise die Verbesserung von Studienbedingungen oder die Verbreiterung des Beratungsangebotes. Zudem führt die Bundesvertretung Schulungen für Studienvertreterinnen und Studienvertreter durch, gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab und/ oder arbeitet direkt an deren Erstellung mit. Natürlich gehört auch die Beratung von Studierenden und jenen, die es gerne werden wollen, ebenfalls zu ihren Aufgaben. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wählt sich die Bundesvertretung einen Vorsitz und entsendet Referentinnen und Referenten in die verschiedenen Referate, wie etwa Finanzreferat, das Sozialreferat, das Bildungspolitische Referat und einige mehr.
Die Hochschulvertretung, oder auch Universitätsvertretung (kurz UV) genannt, ist das entscheidungsbefugte Kollegialorgan der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft an einer Universität. Die Wahl der Hochschulvertretung erfolgt mittels Listen Wahl, das bedeutet, es können keine Einzelpersonen gewählt werden, sondern nur die Fraktionen, die diese Listen darstellen. Diesen Listen (oder Fraktionen) werden, je nach Wahlergebnis, eine Anzahl Mandate zugewiesen. Dies geschieht, bis die für die Anzahl der wahlberechtigten Studierenden der jeweiligen Hochschule vorgesehenen Mandate der Universitätsvertretung vergeben sind. Im Fall der Universität Klagenfurt/Celovec waren dies bisher 11 Mandate. Nun wird die Anzahl der Mandate auf 13 steigen, da über 10000 wahlberechtigte Studierende an der AAU inskribiert sind.
Die Universitätsvertretung wählt eine oder einen ihrer Mandatarinnen und Mandatare zur Vorsitzenden beziehungsweise zum Vorsitzenden der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft und zwei Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter. Sie wählt die Referentinnen und Referenten für die jeweiligen Referate, die dazu jedoch keine Mandatarinnen oder Mandatare der Universitätsvertretung sein müssen. Mittels Zweidrittelmehrheit beschließt sie die Satzung der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft, in der Bestimmungen über die Einrichtung und Aufgaben der Referate, Regelungen bezüglich der Universitätsvertretungssitzungen, nähere Bestimmungen für die Studienvertretungen und weiteres festgelegt werden. Zudem entsendet die Universitätsvertretung Studierendenvertreterinnen und -vertreter in den Senat, die Curricularkommissionen, Habilitationskommissionen, Berufungskommissionen und andere in und außeruniversitäre Gremien. Zudem vertritt die Universitätsvertretung die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität und den Ministerien, beziehungsweise der Politik. Sie ist das höchste Gremium, bei dem Studierende ein Mitwirkungsrecht an der Universität besitzen.
13 Mandate (§ 16 Abs. 1 Z 1 HSG 2014, BGBl I Nr. 45/2014). Wahlwerbende Gruppen (Reihung gem. § 44 Abs. 3 der HSWO 2014):
KandidatInnenliste | |
1. | STROBACH Anna |
2. | ZACCARIA Camille Celine |
3. | BARBOT Pavel Jean Ral |
4. | BORGER Friederike |
5. | WULF Wanja Leander |
6. | TRAPP Benita |
7. | GELZLEICHTER Felix Martin |
8. | LALO Chantal Marilyne |
9. | SALVENMOSER Jakob-Manuel |
10. | TRINCO Francesca |
11. | OFFERMANNS Markus Rudolf Erich |
12. | SCHÖNHALS Erika |
13. | DUTKIEWICZ Francesco |
14. | FLOREDO Pia |
15. | RUSTIA Simon |
16. | KUBELKA Julia Katharina Christina |
17. | GELLAUTZ Friedrich Erec |
18. | TURUELO PALENZUELA Alba |
19. | HÉRAULT Samuel Alassane |
20. | SEREINIG Julia |
21. | WOLFF Julius Maurice |
22. | GSCHWEITL Anna |
23. | LANG Maximilian |
24. | BEHRENS Susanne |
25. | LEINEWEBER Ragnar Leon |
26. | DÄMMER Alexander Heinrich |
KandidatInnenliste | |
1. | RAUNEGGER Ferdinand |
2. | BAURECHT Markus |
3. | GRUBER Julia |
4. | DE MEULENAER Pieter-Jan |
5. | WALDKIRCHER Kevin |
6. | KAPELLARI Jennifer |
7. | ERLACHER Matthias |
8. | OTT Anna |
9. | HARTL Peter |
10. | HRNJIC Alen |
11. | KORNEK-GORITSCHNIG Florian |
KandidatInnenliste | |
1. | KROBATH Jakob-Manuel |
2. | SINGH Simone |
3. | TEPE Sinan |
4. | WERATSCHNIG Michaela Magdalena |
5. | STOLLE Chris Mario |
6. | ENGBERDING Elisabeth |
7. | KOCH Lukas Dominik |
8. | SINANOVIC Dina |
9. | STOJAKOVIC Julijana |
10. | MAINA Eunice Wairimu |
11. | BOULSA-LAUSSEGGER Cyndi Farida |
12. | HUKAREVIC Ervin |
13. | ODEWALE Shukurat Temitope Ashabi |
14. | HRIBERNIG Fabian |
15. | BACHLER Magdalena |
16. | MARINELLO Alexander |
17. | SCHNATTLER Margit Maria |
18. | GRABNER Fabian |
19. | JAPARIDZE Salome |
20. | KRUPKA Raphael |
21. | SABANI Faton |
22. | KLEBER Johanna Sonja |
KandidatInnenliste | |
1. | KOGELNIG Klemens |
2. | BILAJAC Diana |
3. | BECERRA GRAJALES Elias |
4. | GROSS Julia |
5. | PÖCHER Martin |
Die Studienvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Studierenden auf Ebene der Studienrichtungen. Jede Studienrichtung kann eine Studienvertretung haben, doch die Universitätsvertretung kann beschließen, dass die Studienvertretungen verschiedener Studienrichtungen zusammengefasst werden, wenn es dazu Anlass gibt. Meist geschieht dies bei kleineren, fachlich nahestehenden Studienrichtungen, die ansonsten damit zu kämpfen hätten, genügend Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sich der Wahl stellen, um anschließend zumindest die Hälfte der zu vergebenden Mandate zu besetzen. Sollte diese Mindestanzahl an Mandaten nicht vergeben werden können, da zu wenige Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl antreten, würde die Studienvertretung nicht zustande kommen. Je nach Anzahl der Studierenden einer Studienrichtung sind entweder drei oder fünf Mandate zu vergeben.
Wahlberechtigt sind alle Studierenden der jeweiligen Studienrichtung, die zum Stichtag 28. März, ihren ÖH Beitrag beziehungsweise ihre Studiengebühren entrichtet haben. Wer mehr als ein Studium inskribiert hat, kann in jedem dieser Studien die Studienvertretung wählen.
Bei der Wahl zur Studienvertretung handelt es sich, anders als bei den beiden anderen Vertretungsebene, um eine Personenwahl. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden also direkt gewählt und nach der Wahl anhand der erhaltenen Stimmen gereiht, wobei die ersten drei beziehungsweise fünf je ein Mandat zugewiesen bekommen und damit die Studienvertretung bilden. Sollte eine Mandatarin oder ein Mandatar aus der Studienvertretung ausscheiden, so wird auch in der Reihenfolge der Reihung nachgerückt. Die Studienvertretung
wählt eine oder einen ihrer Mandatarinnen beziehungsweise Mandatare zur/zum Vorsitzenden. Die beziehungsweise der Vorsitzende der Studienrichtungsvertretung ist Mitglied der Universitätsvertretung mit Rede- und Antragsrecht. Die Studienvertretung ist die unmittelbare Vertretung der Studierenden auf Studienrichtungs- und meist auch auf Institutsebene. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Nominierung derjenigen studentischen Vertreterinnen und Vertretern, die von der Universitätsvertretung in die Curricularkommissionen, die Berufungskommissionen und die Habilitationskommissionen entsendet werden. Somit hat die Studienvertretung direkten Einfluss auf die Gestaltung der Studienpläne, auf die Anstellung von Professorinnen und Professoren und auf die Feststellung der Lehrbefähigung. Zudem entsendet die Studienvertretung direkt studentische Vertreterinnen und Vertreter in die Institutskonferenz. Die Studienvertretung setzt sich für die Interessen und die Förderung der Studierenden der von ihnen vertretenen Studienrichtungen ein und hat im Zuge dessen die Möglichkeit, Stellungnahme zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen abzugeben. Sie steht sowohl Studieninteressierten als auch Studierenden mit Rat und Tat zur Seite. An der Universität Klagenfurt/ Celovec geschieht dies unter anderem währende der „Welcome Days“ bzw. der „Info Days“. Um diese Aufgaben bestmöglich bewältigen zu können, verfügt die Studienvertretung über ein Budget, das in einem gewissen Rahmen selbst verwaltet werden kann.
Kandidatinnen und Kandidaten (Reihung gem. § 44 Abs. 3 der HSWO 2014)
1. | EBERHARD Anna Lena 1996 |
2. | GRUBER Julia 2000 |
3. | OSWALD Alexandra 1995 |
4. | OTT Anna 1987 |
5. | PIRKEBNER Lisa 1998 |
6. | SCHILLER Selina-Maria 1996 |
7. | SCHUBERT Valentin 1994 |
8. | TEPE Sinan 1986 |
9. | WERATSCHNIG Michaela Magdalena 1997 |
1. | DIMITROSKA Helena 1985 |
2. | LEEB Stefanie 1995 |
3. | OTT Anna 1987 |
4. | STEINDL Johanna 1996 |
5. | ULBING Ida 1997 |
1. | HAGER, MA BA Peter 1993 |
2. | JESSE, BSc MSc Mathias Wolfgang 1994 |
3. | PEBALL, BA MA Roland Wolfgang 1984 |
4. | RAMMELMÜLLER,BSc MSc Iris 1995 |
5. | REINWALD, BSc MSc Patrick 1991 |
6. | STRAUSS, BA MA Lukas 1990 |
1. | SCHILLER Dunja Romana 1993 |
2. | SANDNER Isabella 1986 |
3. | ENGBERDING Elisabeth 1990 |
1. | OFFERMANNS Markus Rudolf Erich 1988 |
2. | ORSARIA Sandro 1990 |
1. | PLIESCHNEGGER Christina 1988 |
2. | MÜLLNER-STIEGER Birgit Maria 1976 |
3. | PUSSNIG Kerstin 1986 |
1. | HÖLBLING Nicolas Hannes 1999 |
2. | MÜLLNER-STIEGER Birgit Maria 1976 |
3. | SINGH Simone 1992 |
4. | PLIESCHNEGGER Christina 1988 |
1. | GEBHARDT Felix 1998 |
2. | GORITSCHNIG Laura Elisabeth 1999 |
3. | HASLER Melanie 1998 |
4. | LOMONOSOVA Yuliia 1999 |
5. | MALLE Daniel 1990 |
6. | PSCHERNIG Sarah 1995 |
7. | SCHNEIDER Niki 1990 |
8. | STIEG Jay James 2001 |
1. | BAURECHT Markus 1994 |
2. | IPATI Dumitrita 1998 |
3. | BÜRGER Anna 1989 |
4. | KAJTNA Klaudia Antonia 1997 |
5. | KOGELNIG Klemens 1996 |
6. | SINGH Simone 1992 |
7. | WALDKIRCHER Kevin 1991 |
1. | BEHRENS Susanne 1996 |
2. | PÖCHER Martin 1981 |
3. | GROSS Julia 1989 |
4. | GSCHWEITL Anna 1998 |
5. | KROBATH Jakob-Manuel 1999 |
6. | NEUMANN Thomas 1994 |
1. | MÜLLER Hannes 1978 |
2. | GASSINGER Elisabeth 1997 |
3. | SCHWAIGER Vanessa Patricia 1997 |
4. | KONARZEWSKI Julian 1999 |
5. | NEFF Adrian 1995 |
6. | WOSCHITZ Janine 1997 |
1. | SEEBACHER Sabine 1982 |
2. | BECKER Frederike 1993 |
3. | GELZLEICHTER Felix Martin 1998 |
4. | JÄGER Luisa 1994 |
5. | LANG Lisa-Maria Sophie 1997 |
6. | SABLATNIG Corinna 1993 |
7. | TRAPP Benita 1998 |
7. | TSCHAUKO Theresa 1998 |
7. | WULF Wanja Leander 1998 |
1. | VÖLKER Christian 1992 |
2. | GUTIĆ Iva 1997 |
3. | HAAN Stefan 1998 |
4. | HOLZFEIND Daniel Georg 1996 |