OEH Klagenfurt

ÖH Wahlen

Wer darf eigentlich wählen?

Zur Wahl berechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, die für das aktuelle Semester, bis zum 21. März den ÖH- und gegebenenfalls Studienbeitrag eingezahlt haben.

Wer wird gewählt?

Bei der Wahl zur Studienvertretung handelt es sich um eine Personenwahl. Dabei werden im Gegensatz zur Listenwahl Personen direkt gewählt, abhängig von der Anzahl der Studierenden in der jeweiligen Studienrichtung. Die Wahlen zur Hochschulvertretung und jene zur Bundesvertretung sind hingegen Listenwahlen. Es wird also eine bestimmte Gruppe von Personen mit einer bestimmten Reihenfolge gewählt, wobei diese Reihenfolge vorgibt, wie viele Mandate die einzelnen Fraktionen erhalten.

Wie wird gewählt?

Entweder Du wählst an den Wahltagen direkt im Wahllokal an der Alpen Adria Universität, nimmst am Wahlgeschehen teil oder Du wählst mittels Wahlkarte (Briefwahl). In diesem Fall können nur die Ebenen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretung gewählt werden. Achtung: Wahlkarten können ab 7 Wochen vor dem zweiten Wahltag (22. März) und bis 1 Woche (2. Mai) vor dem ersten Wahltag beantragt werden und müssen am 10. Mai bis spätestens 18 Uhr bei der Wahlkommission einlangen.

Du studierst an mehreren Universitäten? Kein Problem!

Du kannst natürlich an allen inskribierten Hochschulen die Hochschulvertretung wählen und natürlich auch die Studienvertretungen der jeweils von Dir inskribierten Studien. Bitte beachte aber, dass die Bundesvertretung in jedem Fall nur einmal gewählt werden kann.

Wann wird gewählt?

Die Wahlen für alle drei Vertretungsebenen (Bundesvertretung, Hochschulvertretung und Studienvertretung) finden am 9., 10. und am 11. Mai 2023 statt. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten des Wahllokales findest Du auf der Homepage oder Facebook- Seite der ÖH Klagenfurt.

Wo wird gewählt?

An der Universität Klagenfurt/ Celovec wird sich das Wahllokal an allen drei Wahltagen im Omansaal (Z.1.29), gleich nach dem Portier beim Haupteingang rechts, befinden. Nähere Informationen zu den einzelne Vertretungseben entnimmst Du bitte den folgenden Seiten!

Wahlvorschläge und der Mandatszahlen

Verlautbarung der Wahlvorschläge und der Mandatszahlen für die Universitätsvertretung, und der Kandidaturen für die Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (gemäß § 32 Abs. 3 HSWO 2014).

BUNDESVERTRETUNG

Die Bundesvertretung ist jener im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG)  verankerte Teil der Österreichischen Hochschülerinnen und Hochschülerschaft, der auf nationaler Ebene agiert. Die Bundesvertretung vertritt die Anliegen von etwa 380.000 Studierenden gegenüber der Universitätenkonferenz, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und vor allem gegenüber den Ministerien.

Die Bundesvertretung besteht aus 55 Mandatarinnen und Mandataren, die von den verschiedenen per Listenwahlrecht wählbaren Fraktionen je nach Stimmenanteil entsandt werden. Sie stellt quasi das Studierenden Parlament dar. Diese Fraktionen stellen sich der Österreich weiten Wahl, deshalb ist der Stimmzettel für die Bundesvertretung in ganz Österreich gleich. Die Bundesvertretung ist eines der beiden Gremien, welches per Briefwahl wählbar ist. Natürlich kann die Bundesvertretung nur einmal gewählt werden, unabhängig davon, an wie vielen Hochschulen man möglicherweise inskribiert ist. Der Sitz der ÖH-Bundesvertretung ist in der Taubstummengasse in Wien. Ihre Aufgabe ist die Mitgestaltung der Hochschulpolitik auf Bundesebene, also die Interessen der Studierenden nach außen, gegenüber den Medien, der Politik, usw. zu vertreten. Dabei geht es um Themen wie beispielsweise die Verbesserung von Studienbedingungen oder die Verbreiterung des Beratungsangebotes. Zudem führt die Bundesvertretung Schulungen für Studienvertreterinnen und Studienvertreter durch, gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab und/ oder arbeitet direkt an deren Erstellung mit. Natürlich gehört auch die Beratung von Studierenden und jenen, die es gerne werden wollen, ebenfalls zu ihren Aufgaben. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wählt sich die Bundesvertretung einen Vorsitz und entsendet Referentinnen und Referenten in die verschiedenen Referate, wie etwa Finanzreferat, das Sozialreferat, das Bildungspolitische Referat und einige mehr.

UNIVERSITÄTSVERTRETUNG

Die Hochschulvertretung, oder auch Universitätsvertretung (kurz UV) genannt, ist das entscheidungsbefugte Kollegialorgan der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft  an einer Universität. Die Wahl der Hochschulvertretung erfolgt mittels Listen Wahl, das bedeutet, es können keine Einzelpersonen gewählt werden, sondern nur die Fraktionen, die diese Listen darstellen. Diesen Listen (oder Fraktionen) werden, je nach Wahlergebnis, eine Anzahl Mandate zugewiesen. Dies geschieht, bis die für die Anzahl der wahlberechtigten Studierenden der jeweiligen Hochschule vorgesehenen Mandate der Universitätsvertretung vergeben sind. Im Fall der Universität Klagenfurt/Celovec waren dies zuletzt 13 Mandate. Nun wird die Anzahl der Mandate auf 11 sinken.

Die Universitätsvertretung wählt eine oder einen ihrer Mandatarinnen und Mandatare zur Vorsitzenden beziehungsweise zum Vorsitzenden der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft und zwei Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter. Sie wählt die Referentinnen und Referenten für die jeweiligen Referate, die dazu jedoch keine Mandatarinnen oder Mandatare der Universitätsvertretung sein müssen. Mittels Zweidrittelmehrheit beschließt sie die Satzung der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft, in der Bestimmungen über die Einrichtung und Aufgaben der Referate, Regelungen bezüglich der Universitätsvertretungssitzungen, nähere Bestimmungen für die Studienvertretungen und weiteres festgelegt werden. Zudem entsendet die Universitätsvertretung Studierendenvertreterinnen und -vertreter in den Senat, die Curricularkommissionen, Habilitationskommissionen, Berufungskommissionen und andere in und außeruniversitäre Gremien. Zudem vertritt die Universitätsvertretung die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität und den Ministerien, beziehungsweise der Politik. Sie ist das höchste Gremium, bei dem Studierende ein Mitwirkungsrecht an der Universität besitzen.

11 Mandate (§ 16 Abs. 1 Z 1 HSG 2014, BGBl I Nr. 45/2014). Wahlwerbende Gruppen (Reihung gem. § 44 Abs. 3 der HSWO 2014):

VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT_INNEN ÖSTERREICH SEKTION KÄRNTEN – VSStÖ
Kärnten/Koroška

Kandidat_innenliste
1. Schützer Susanne
2. Hribernig Fabian
3. Wagner Jana
4. Redchenko Mariia
5. Hess Lisa
6. Tamegger Jasmin Christin
7. Andrusiak Sviatoslav

Plattform unabhängiger Studierender – PLUS

Kandidat_innenliste
1. Regenfelder Nadja
2. Zaccaria Camille Celine
3. Lalo Chantal Marilyne
4. Weber Björn
5. Wulf Wanja Leander
6. Trapp Benita
7. Gelzleichter Felix Martin
8. Borger Friederike Anna Viktoria
9. Rußold Beate
10. Offermanns Markus Rudolf Erich
11. Schönhals Erika
12. Salvenmoser Jakob
13. Wutte Wolfgang Leopold
14. Oelbracht Helen
15. Sereinig Julia
16. Barth-Christner Fanny Elsa

AktionsGemeinschaft Klagenfurt - AG

Kandidat_innenliste
1. Raunegger Ferdinand
2. Gruber Julia
3. Selimovic Alen
4. Pucher Victoria
5. Pirker Michael
6. Soldner Joshua
7. Strutz Katharina Maria
8. Mathiesl Felix Georg
9. Zedrosser Judith
10. Waldkircher Kevin
11. Färber Hanna
12. Erlacher Matthias
13. Hartl Peter
14. Weiß Alexander
15. Titze Tobias
16. Lin Yü Li Chang
17. Hubmann Jessica
18. Schuster Birgit Anna Gertraud
19. Bassolino Massimo
20. Wassertheurer Sandro
21. Geier Julian Andreas

GRÜNE UND ALTERNATIVE STUDENT_INNEN - GRAS

Kandidat_innenliste
1. Weberhofer Nina
2. Lengersdorff Katharina
3. Polzer Sophia Sahara Fatima
4. Šimić Julia

Kommunistischer Studierendenverband Kärnten/Koroška KJÖ – KSV-KJÖ

Kandidat_innenliste
1. Zachmann Lena
2. Dietzel Frederik
3. Schober Daniel Günther
4. Woschitz Lena Katharina

Die Brut – DB

Kandidat_innenliste
1. Pöcher Martin
2. Ackmann Anna Katharina
3. Koini Johann Christian
4. Wohlfahrt Raphael

STUDIENVERTRETUNGEN

Die Studienvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Studierenden auf Ebene der Studienrichtungen. Jede Studienrichtung kann eine Studienvertretung haben, doch die Universitätsvertretung kann beschließen, dass die Studienvertretungen verschiedener Studienrichtungen zusammengefasst werden, wenn es dazu Anlass gibt. Meist geschieht dies bei kleineren, fachlich nahestehenden Studienrichtungen, die ansonsten damit zu kämpfen hätten, genügend Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sich der Wahl stellen, um anschließend zumindest die Hälfte der zu vergebenden Mandate zu besetzen. Sollte diese Mindestanzahl an Mandaten nicht vergeben werden können, da zu wenige Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl antreten, würde die Studienvertretung nicht zustande kommen. Je nach Anzahl der Studierenden einer Studienrichtung sind entweder drei oder fünf Mandate zu vergeben.

Wahlberechtigt sind alle Studierenden der jeweiligen Studienrichtung, die zum Stichtag 28. März, ihren ÖH Beitrag beziehungsweise ihre Studiengebühren entrichtet haben. Wer mehr als ein Studium inskribiert hat, kann in jedem dieser Studien die Studienvertretung wählen.

Bei der Wahl zur Studienvertretung handelt es sich, anders als bei den beiden anderen Vertretungsebene, um eine Personenwahl. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden also direkt gewählt und nach der Wahl anhand der erhaltenen Stimmen gereiht, wobei die ersten drei beziehungsweise fünf je ein Mandat zugewiesen bekommen und damit die Studienvertretung bilden. Sollte eine Mandatarin oder ein Mandatar aus der Studienvertretung ausscheiden, so wird auch in der Reihenfolge der Reihung nachgerückt. Die Studienvertretung

wählt eine oder einen ihrer Mandatarinnen beziehungsweise Mandatare zur/zum Vorsitzenden. Die beziehungsweise der Vorsitzende der Studienrichtungsvertretung ist Mitglied der Universitätsvertretung mit Rede- und Antragsrecht. Die Studienvertretung ist die unmittelbare Vertretung der Studierenden auf Studienrichtungs- und meist auch auf Institutsebene. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Nominierung derjenigen studentischen Vertreterinnen und Vertretern, die von der Universitätsvertretung in die Curricularkommissionen, die Berufungskommissionen und die Habilitationskommissionen entsendet werden. Somit hat die Studienvertretung direkten Einfluss auf die Gestaltung der Studienpläne, auf die Anstellung von Professorinnen und Professoren und auf die Feststellung der Lehrbefähigung. Zudem entsendet die Studienvertretung direkt studentische Vertreterinnen und Vertreter in die Institutskonferenz. Die Studienvertretung setzt sich für die Interessen und die Förderung der Studierenden der von ihnen vertretenen Studienrichtungen ein und hat im Zuge dessen die Möglichkeit, Stellungnahme zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen abzugeben. Sie steht sowohl Studieninteressierten als auch Studierenden mit Rat und Tat zur Seite. An der Universität Klagenfurt/ Celovec  geschieht dies unter anderem währende der „Welcome Days“ bzw. der „Info Days“. Um diese Aufgaben bestmöglich bewältigen zu können, verfügt die Studienvertretung über ein Budget, das in einem gewissen Rahmen selbst verwaltet werden kann.

Kandidatinnen und Kandidaten (Reihung gem. § 44 Abs. 3 der HSWO 2014)

Angewandte Kulturwissenschaft (3 Mandate)

1. DIMITROVSKA Helena 1985
2. STEINDL Johanna 1996

Anglistik & Amerikanistik, Slawistik und Romanistik (5 Mandate)

1. GALKOWSKI lvona 2000
2. MASIUTKINA Viola 2000
3. QUEDRITSCH Fabian 1996
4. REGENFELDER Nadia 2000
5. STRIESSNIG Alexander 1998
6. URACH Tamara 1994

Betriebswirtschaft (5Mandate)

1. GRUBER Julia 2000
2, DROBESCH Christina Anna 1997
3. HARTL Peter 2000
4. RAUNEGGER Ferdinand 2001
5. TITZE Tobias 1999

Doktorat (3 Mandate)

1. HAGER Peter 1993
7. AHMAD Hussein 1993
3. HRAST Thomas 1 985

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (5 Mandate)

1. GALLHUBER Hartwiq Bernhard 1958
2. GISCHA Raphaela 1994
3. LACKNER Chiara 1989
4. MALITS Yvonne 1999
5. SCHÜTZER Susanne 2000
6. TARACHE PINEROS Yuri Natati 1991
7. WEISS Laura 2000
8. WOSCHITZ Lena Katharina 2004

Geographie (3 Mandate)

1. ORSARIA Sandro 1990
2. DEÁK Patrik Lásztó 2001
3. PÖCHER Martin 1981
4. TSCHITSCHNIG Lisa 1998

Germanistik (3 Mandate)

1. MÜLLNER-STIEGER Birgit Maria 1976
2, HOLEMAR Michelle 1995
3. OTTO Jasmin 1975

Geschichte (3 Mandate)

1. MÜLLNER-STIEGER Birgit Maria 1976
2. DIETZEL Frederik 1989
3. RAUNEGGER Ferdinand 2001

IBEC (3 Mandate)

1. ANDRUSIAK Sviatoslav 2004
2. BARANYI Fruzsina 1999
3. BOHME Axel 1989
4, KONKOLY Lilla llona 1999
5. MATHIESL Felix Georg 2002

lnformatik (5 Mandate)

1, MALLE DanieI 1990
2. LOMONOSOVA Yuliia 1999
3. LAUBREITER David 1994
4. LIN Yü Li Chang 1997
5. PALTO Viyaleta 2002
6. STENGG Katharina 2000

lnformationsmanagement (3 Mandate)

1, GORITSCHNIG Laura Elisabeth 1999
2. PSCHERNIG Sarah 1995
3. KIZILOVA Daria 2002
4. PIRKER Michael 2002

lnformationstechnik (3 Mandate)

1. CIESCIUTTI Claudio Roman 1994
2. MALIKOV Fakhri 2005
3. MARCHER Wolfgang 1988
4, NARSEYIT Shyngys 2004
5. SIEBENHOFER Daniel 1993
6, SONE Min Pyae 2002

Lehramt (5 Mandate)

1. WALDKIRCHER Kevin 1991
2. BOSTJANCIC Melanie 1999
3. FRITZ Christian Peter 1997
4. LULIĆ Melisa 1999
5. PUCHER Victoria 2002
6. STRUTZ Katharina Maria 2000

Medien- und Kommunikationswissenschaften (5 Mandate)

1. KROBATH Jakob-Manuel 1999
2. PÖCHER Martin 1 981
3. FISCHER Maximilian Peter 2001
4. HRIBERNIG Fabian 1999
5. KNEIßL Philipp 2001
6. KRAMAROVA Kseniia 1998
7. MORI Raffaela Anna 1998
8. ŠIMIĆ Julia 1997
9. TRINKL Matthias 1996

Philosophie (3 Mandate)

1, MÜLLER Hannes 1978
2, EISENDLE Lukas Jakob 1999
3. FURTLEHNER lris 1972
4. PFEIFHOFER Katrin 1991
5. RUßOLD Beate 2000

Psychologie (5 Mandate)

T. SEEBACHER Sabine 1982
2. GELZLEICHTER Felix Martin 1998
3. HESS Lisa 2002
4, IBRAHIM Yusuf 2000
5. LEŠKOSEK Lorenz Andreas 2000
6. MORARIU Diana-Claudia 2002
7. REGENFELDER Nadia 2000
8. SABLATNIG Corinna 1993
9. STOPPER Victoria 2002

Visuelle Kultur (3 Mandate)

1. HOHENWARTER lrene 1987
2. SCHILLER Dunja Romana 1993
3. STUCHLIK Violetta 1993

Wirtschaft und Recht (5 Mandate)

1. GRUBER Julia 2000
2. FÄRBER Hanna 2007
3. HARTL Peter 2000
4. RAUNEGGER Ferdinand 2001
5. SELIMOVIC Alen 2001
6. TITZE Tobias 1999
7. ZEDROSSER Judith 2002

Informationen zur ÖH Wahl 2023

Wahlergebnisse: ÖH Wahl 2023

Hochschulvertretung (HV)

Detaillierte Ergebnisse: https://wahlergebnisse2023.oeh.ac.at/#uni21

Ergebnisse – Studienvetretungswahlen : STV_Ergebnisse

ÖH Bundesvertretung

Detaillierte Ergebnisse: https://wahlergebnisse2023.oeh.ac.at/#uni0

 

Informationen zur ÖH Wahl 2021

Wahlergebnisse: ÖH Wahl 2021

Hochschulvertretung (HV)

  • VSStÖ Kärnten 38,54% – 6 Mandate
  • PLUS 37,37% – 5 Mandate
  • AG 17,99% – 2 Mandate
  • SLS 6,10% – 0 Mandate

Detaillierte Ergebnisse: https://wahlergebnisse2021.oeh.ac.at/#uni21

und hier unter: Beurkundung HV (Anlage 11) 6_2021

Ergebnisse – Studienvetretungswahlen : STV_Ergebnisse

ÖH Bundesvertretung

  • VSStÖ 24,55% – 14 Mandate
  • GRAS 21,72% – 12 Mandate
  • AG 21,02% – 12 Mandate
  • JUNOS 11,28% – 6 Mandate
  • FLÖ 10,53% – 6 Mandate
  • KSV LiLi 4,51% – 2 Mandate
  • KSV – KJÖ 3,74% – 2 Mandate
  • RFS 2,65% – 1 Mandate

Detaillierte Ergebnisse: https://wahlergebnisse2021.oeh.ac.at/#uni0

und hier unter: Verlautbarung Wahlergebnis der Wahlkommission bei der Bundesvertretung

 

 

WAS? WIE? WANN? WO?

Die ÖH ist Deine gesetzliche Interessensvertretung! Alle zwei Jahre hast Du die Möglichkeit auf drei Ebenen, Studienvertretung- Hochschulvertretung- Bundesvertretung, jene Personen und Gruppen zu wählen, die Dich gegenüber den Professorinnen und Professoren, der Universitätsleitung/Verwaltung und der Politik vertreten.

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