Referat für Bildungspolitik
Das Team:
Referentin: Susanne Schützer
Wer sind wir?
Unsere Aufgabe ist es, Studierende, sowie Studienvertretungen in universitätsrechtlichen und studienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Universitätsgesetz, HochschülerInnengesetz etc.) zu beraten, zu informieren und aufzuklären – wobei wir in engem Kontakt mit der Studienabteilung und dem Studienrektorat stehen.
Zudem arbeiten wir mit Kollegialorganen, wie z. B. den Curricula-, Berufungs- und Habilitationskommissionen, zusammen und setzen uns mit Zugangsbeschränkungen, Aufnahmeverfahren, der STEOP und der internen Universitätspolitik auseinander, um in diesen Bereichen Verbesserungen für die Studierenden zu erzielen.
Weitere Aufgabenbereiche sind Stellungnahmen und Begutachtungen zu Gesetzesvorschlägen, Verordnungen udgl., welche die Universitäten betreffen, sowie die Entwicklung von bildungspolitischen Standpunkten der ÖH Klagenfurt/Celovec. Dabei setzen wir uns für studierendenfreundliche, moderne und zukunftsgerichtete Studienbedingungen ein. Weiters fördern wir den bildungspolitischen Diskurs an der AAU Klagenfurt a. W. und führen themenspezifische Veranstaltungen (z. B. studierendenorganisierte Lehrveranstaltungen), sowie Projekte durch.
Studierendenorganisierte Lehrveranstaltungen
Eine eigene Lehrveranstaltung organisieren?! Seit über vier Jahren organisiert die ÖH Klagenfurt/Celovec gemeinsam mit Lehrenden studentische Seminare. Mittlerweile konnte gemeinsam mit der Vizerektorin für Lehre eine Struktur etabliert werden, mit der auch die Finanzierung solch studentischer Projekte keine große Hürde mehr darstellen muss (auch gerade für kleine Studiengänge). Diese Chance wollen wir jetzt bekannter machen und weitere Studierende dazu ermutigen, bislang vermisste Inhalte in ihren jeweiligen Studienplänen anzubieten!
Curricula-Kommission
Die Curricula-Kommission hat vom Senat eine Entscheidungsvollmacht über alle Bachelor-, Master- und die auslaufenden Diplomstudien. Sie ist an der Erstellung und an der Änderung dieser Studien maßgeblich beteiligt. Die Curricula-Kommission kann in diesem Zusammenhang auch Richtlinien und Vorgaben festlegen. Zusätzlich achtet die Kommission darauf, dass die Studienpläne Qualitätsmerkmale, wie etwa ein ausgewogenes Verhältnis der Lehrveranstaltungstypen oder gewisse Gruppengrößen, erfüllen. Die Kommission erstellt auch aus eigenem Antrieb verbindliche Regeln und Richtlinien, an die sich alle Studienkommissionen halten müssen.
Berufungskommission
Die Berufungskommission hat die Aufgabe, das Berufungsverfahren durchzuführen, dabei ist ihre Hauptaufgabe, aus den eingelangten Bewerbungen einen Besetzungsvorschlag zu erstellen. Ein Berufungsverfahren kommt zustande, wenn eine Professur an einer Universität ausgeschrieben ist und es zu einer Einstellung kommt. Personen mit einer Universitätsprofessur bilden im Senat gemeinsam eine Kurie, die mit sehr vielen Rechten und oft der absoluten Mehrheit ausgestattet ist. Der Studierendenvertretung obliegt hierbei speziell die Begutachtung der didaktischen Fähigkeiten der BewerberInnen.
Habilitationskommission
Eine Habilitationskommission ist eine Unterkommission des Senates, deswegen gilt auch für sie die Geschäftsordnung des Senates. Das Habilitationsverfahren ist ein behördliches Verfahren nach dem AVG 1991. Das AVG regelt ganz allgemein solche Verfahren und gibt Fristen, Rechte und Pflichten, sowohl für die Kommission, als auch für die WerberInnen, vor. Die Habilitationskommission hat die Aufgabe das Habilitationsverfahren durchzuführen. Der Studierendenvertretung obliegt hierbei speziell die Begutachtung der didaktischen Fähigkeiten der HabilitationswerberInnen.