OEH Klagenfurt

Stellungnahme des Referats für Bildungspolitik zur UG-Novelle

 

 

Aktuell findet eine Überarbeitung des österreichischen Universitätsgesetzes (UG) statt. Im Folgenden möchten wir die relevantesten Punkte vorstellen und unsere Einschätzung hierzu mitteilen. Wir beginnen mit den positiven Aspekten, gefolgt von den Negativpunkten und schließen mit einem Résumé.

Zunächst wurden einigen Akzentsetzungen vorgenommen. So regelt das neue UG, dass verstärkt darauf geachtet werden muss, dass die ECTS-Anzahl dem tatsächlichen Workload entspricht. In der Vergangenheit erreichten uns immer wieder Berichte, dass bei Lehrveranstaltungen (LVs) mit einer sehr geringen ECTS-Azahl in der Realität mehr geleistet werden musste, als es dem Stunden-Äquivalent entsprechen würde. In Zukunft muss bereits bei der Gestaltung der Curricula auf eine dem tatsächlichen Workload angepasste ECTS-Anzahl verstärkt geachtet werden. Ferner müssen Studierende vor dem Semester genau über die LV, die Ziele, das Prüfformat und Ähnliches aufgeklärt werden. Sollte es im Laufe des Semesters zu Änderungen kommen, so haben Studierende das Recht diese ohne negative Folgen abzubrechen. Zusätzlich gibt es eine relevante Änderung bei der Anerkennung von Studienleistungen. Gemäß dem UG-Entwurf müssten Studierende künftig nicht mehr beweisen, dass die LV äquivalent zu dem war, für was sie anerkannt werden soll. Sollte die Universität eine Anerkennung ablehnen, so muss diese dann erst beweisen, dass die Äquivalenz eben nicht gegeben ist. Im Zuge der COVID-Pandemie hat die Online-Prüfung enorm an Relevanz gewonnen, entsprechend soll ein Paragraph zur gesetzlichen Regelung dieses Prüfformats eingefügt werden. Grundsätzlich ist die Regelung in Analogie zu Offline-Prüfungen gehalten. Als Besonderheit kommt jedoch hinzu, dass im Falle von technischen Problemen die nicht Studierenden-verschuldet sind, die Prüfung abzubrechen und nicht auf die Anzahl der Prüfungsantritte anzurechnen ist.

Das neue Universitätsgesetz sieht einige neue Unterstützungsleistungen vonseiten der Universität vor. So müssen Studierende, die in den ersten beiden Semestern keine 12 ECTS schaffen, kontaktiert werden. Darüber hinaus wurde ein neuer Erlassgrund für den Studienbeitrag für Bachelor-Studierende geschaffen: Sobald zumindest 100 ECTS erreicht wurden, kann die Universität prüfungsinaktiven Studierenden eine “Vereinbarung über die Studienleistung” vorschlagen. Wenn der Studierende die in der Vereinbarung geforderten Verpflichtungen erfüllt, so kann beispielsweise der Studienbeitrag rückerstattet werden. Neu eingeführt wurde außerdem ein zusätzlicher Prüfungsantritt, für die letzte Prüfung im Studium. Wurden bereits alle Prüfungen erfolgreich abgelegt, so darf die letzte Prüfung, anstatt wie bislang jede andere Prüfung dreimal, dann insgesamt viermal wiederholt werden.

Leider beinhaltet der UG-Entwurf auch einige Negativpunkte. Besonders schwerwiegend für die gesamte Universität ist eine fortdauernde Entdemokratisierung dieser. Diverse Änderungen würden einen stärkeren politischen Einfluss von außen bedeuten und die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb der Universität einschränken. „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei,“ heißt es in unserer Bundesverfassung. Dementsprechend sollte auch nicht die Politik Einfluss auf die Wissenschaft nehmen, sondern die Politik Schlüsse aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ziehen. Gemäß dem neuen UG soll konkret jedoch folgendes umgesetzt werden: Der Unirat, welcher momentan teilweise schon politisch besetzt ist, soll noch stärker unter politischem Einfluss stehen. Der Senat, das eigentliche Leitungsgremium der Universität, soll jedoch an Mitspracherechten verlieren und lediglich noch für Stellungnahmen angehört werden. Diese Entwicklung ist klar abzulehnen, da sie einen Schlag gegen die Autonomie der Universitäten und die Freiheit von Wissenschaft und Lehre darstellt.

Von der Entdemokratisierung sind die Studierenden nochmal im Besonderen betroffen. Bislang war es der ÖH freigestellt, wen sie in Kollegialorgane als studentische Vertreter entsendet. Künftig kann eine Mindestanzahl von bis zu 60 ECTS vonseiten der Universität gefordert werden, um entsendet werden zu dürfen.

Im neuen UG sollen zwei Punkte betreffend einer Mindeststudienleistung verankert werden. Diese betreffen insbesondere Studienanfänger_innen. Innerhalb der ersten vier Semester wird eine Mindestanzahl von 24 ECTS gefordert. Die Etablierung dieser grundsätzlichen Einschränkung ist aus unserer Sicht als höchst problematisch zu werten. Insbesondere an der Universität Klagenfurt gibt es viele Studierenden, die vor Studienbeginn berufstätig waren. Hier kommt es häufiger zu frühen Inskriptionen, wobei die Studierenden erst später mit dem Studium richtig beginnen. Für diese Studierenden stellt die neue Relegung eine große Hürde dar, da im schlimmst Fall die Exmatrikulation erfolgt, noch bevor das Studium überhaupt begonnen hat. Es kann jedoch auch immer wieder zu plötzlichen persönlichen Krisen, Betreuungs- oder Pflegepflichten und Ähnlichem kommen. All diesen Personen droht dann bei Nichterreichen der Mindeststudienleistung zu einem frühen Stadium die Zwangsexmatrikulation und Sperre für 10 Jahre. Ferner ist geplant, die sogenannte Cooling-Off-Phase zu streichen. Bislang war es Studierenden die durch die SteOP durchgefallen sind möglich, sich in dasselbe Studium ein Jahr später zu inskribieren. Nach dem neuen UG soll diese Möglichkeit fortan entfallen.

Die Mindestzahl von angebotenen Prüfungsantritten soll künftig von drei auf zwei reduziert werden. Wir sprechen uns dagegen aus, da ein Mehrangebot an Prüfungsantritten für bessere Planbarkeit sorgt. Studierende haben so mehr Auswahlmöglichkeiten und können sich ihre Lernphasen ausgewogener einteilen, um auch zu positiven Prüfungsergebnissen zu kommen.

Für die Anerkennung von Auslandaufenthalten würde gemäß dem neuen UG ein Vorausbescheid notwendig werden. Dies ist problematisch, da vor allem bei einem Auslandsaufenthalt durch die Informationsdistanz oft nicht klar ist, welche Lehrveranstaltungen schließlich besucht werden. Oft findet man online nicht alle Möglichkeiten und hat vor der Abreise noch keinen Überblick über das vorhandene LV-Angebot. Vielfach erfährt man auch in den ersten Tagen am Studienort über empfehlenswerte Veranstaltungen. Ein Vorausbescheid zur Anerkennung würde Auslandsaufenthalte unattraktiver, komplizierter und bürokratischer gestalten. Die zuvor erwähnte Beweisumkehr ist im Kontext von Auslandsaufenthalten besonders zu begrüßen, jedoch wäre die Voraussetzung von Vorausbescheiden äußerst hinderlich.

Für Studierende die eine Universitätskarriere planen kann die geplante Einführung einer Maximallänge von Kettenverträgen mit 8 Jahren problematisch werden. Leider kommen Befristungen an der Universität extrem häufig vor. Nach dem neuen Gesetz ist eine Befristung in der Kette nach mehr als 8 Jahren nicht mehr möglich.

Obgleich wir dem Entwurf für das neue UG wie oben beschrieben wichtige positive Punkte abgewinnen können, überwiegt die Schwere der negativen Aspekte. Das Vorantreiben einer Entdemokratisierung, die Einführung von Mindeststudienleistungen, die Senkung der Mindestanzahl von Prüfungsangeboten, die Bürokratisierung von Auslandaufenthalten sowie die weitere Prekarisierung von Universitätsbeschäftigten ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Aus diesem Grund lehen wir die geplante Novelle in der derzeit vorliegenden Form ab und fordern hierzu Überarbeitung.

Die Initiative “Bildung Brennt” hat zur UG-Vorlage eine Petition veröffentlicht. Diese steht allen Personen offen, die sich gegen die UG-Vorlage stellen wollen und ist unter folgendem Link erreichbar: https://mein.aufstehn.at/petitions/bildung-brennt-neues-universitatsgesetz-stoppen/

 

 

Die mobile Version verlassen