Studienvertretung
Doktorat
Informationen zum Studium
Doktorat
Doktorat der Philosophie (Dr. phil.)
Doktorat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. soc. oec.)
Doktorat der Technischen Wissenschaften (Dr. techn.)
Doktorat der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)
Nach dem Master noch nicht genug? Das Doktoratsstudium befähigt dich zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit. Du forscht selbständig zu einem gewählten Thema. Die Zulassung zum Studium erfolgt durch das Studienrektorat mittels Ansuchen in der Studienabteilung. Im Idealfall, hast du bei der Zulassung schon klare Vorstellungen über das Dissertationsthema und deine_n gewünschte_n Betreuer_in vorliegen.
Neben der individuellen Betreuung durch eine dem Fach zugehörige Universitätslehrperson mit Lehrbefugnis, sind je nach Dissertationsgebiet eine unterschiedliche Anzahl von ECTS-Punkten zu absolvieren. Die Auswahl sollte mit Betreuer_in und Studienprogrammleitung abgesprochen werden.
Die Dissertation erfordert die eigenständige Bearbeitung eines spezifischen Problems innerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsfeldes. Das Dissertationsvorhaben ist spätestens am Ende des ersten Studienjahres des Doktoratsstudiums in Form eines Exposés, welches den Stand der Forschung, Zielsetzungen, Methoden und einen Zeitplan beinhaltet, im Rahmen einer universitätsöffentlichen Präsentation dem zuständigen Doktoratsbeirat vorzustellen. Wird deine Dissertation positiv beurteilt und hast du alle geforderten Lehrveranstaltungen positiv absolviert, fehlt nur noch die mündliche Abschlussprüfung vor einem Prüfungssenat, in deren Rahmen die Ergebnisse deiner Dissertation öffentlich präsentiert und kritisch diskutiert werden (Defensio).
Du hast noch Fragen?
Anprechpersonen:
Vorsitz: Thomas Hrast
1. Stellvertretung : Hussein Ahmad